Wir erstellen Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) i.S.d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Verkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:
unbebaute Grundstücke
* begünstigtes Agrarland
* Rohbauland
* Bauerwartungsland
* Bauland
Wohnimmobilien
* Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
* freistehende Einfamilienhäuser
* Reihenhäuser
* Doppelhaushälften
* Geschosswohnungsbauten
Renditeobjekte
* Wohn- und Geschäftshäuser
* Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
* Buroimmobilien
Sonstige
* Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
* Bauernhöfe (im Außenbereich)
* sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften
Übliche Zwecke und ergänzende Leistungen:
* Ermittlung des Verkehrswertes gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG.
* Marktwertermittlung bei Immobilien-kauf bzw. –verkauf (§194 BauGB).
* Beleihungswertermittlung (BelWertV).
* Prozessunterstützend bei der Bilanzierung nach IFRS.
* Simulation zu Investitionsentscheidungen DCF-Verfahren / Ellwood-Verfahren.
* Immobilien– und Marktanalysen (Due Diligence Prüfung).
* Grundbesitzbewertung für Erbfall und Schenkung.
* In Fällen von Ehescheidungen bzw. Vermögensauseinandersetzungen.
* Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken.
* Immobilienkauf- und Immobilienverkaufsberatung.
Wir erstellen Mietwertgutachten (Wohnraum oder Gewerberaum) um die ortsübliche Vergleichsmiete gem. §558 BGB oder die Marktmiete (Gewerbe) nachzuweisen. Benötigt werden derartige Gutachten für:
* Miethöheauseinandersetzungen (gerichtlich und außergerichtlich)